eFZ – erweitertes Führungszeugnis

Bei unserem Landeslager setzen wir zum Schutz der Kinder und Jugendlichen den Standard, dass alle die 16 Jahre oder älter sind, im Vorfeld des Lagers ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies wird auch in der Anmeldung zum Lager beschrieben.

Was ist das eFZ?

Das eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom jeweiligen Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt. Der VCP ist ein Jugendverband und ein nach §75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII) anerkannter, gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe. Damit unterliegen wir bestimmten gesetzlichen Regelungen. So sind wir nach § 72a des SGB VIII verpflichtet, sicherzustellen, dass wir „keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen.“ In diesem Absatz 1 sind die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches genannt, die sich auf Sexualdelikte beziehen. Ob eine Person wegen eines solchen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde, kann man nur dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis entnehmen.

Wer muss fürs Landeslager ein eFZ vorlegen?

Alle Personen ab 16 Jahren. Dazu gehören auch alle, die nur als Tagesgast kommen. Es gilt die Regel, einfach alle, die zum Zeitpunkt des Lagers 16 Jahre oder älter sind, müssen im Vorfeld ein gültiges eFZ vorlegen.

Wie und wo beantrage ich das eFZ?

Die Anmeldung prüft bei VCP Bayern Mitgliedern bereits, ob ein gültiges eFZ vorliegt oder nicht. Falls nicht bekommt ihr direkt im Anmeldeportal eine Bescheinigung, mit der ihr das eFZ beantragen könnt. Wie genau das geht und an wen ihr euch wenden könnt, wenn ihr Fragen habt, erfahrt ihr hier auf der Website des VCP Bayern:

https://mitglieder.vcp-bayern.de/infocenter/erweitertes-fuehrungszeugnis-efz

Deine Bescheinigung kannst du hier beantragen: