Verhaltensregeln

 Ein gemeinsames Miteinander erfordert auch gemeinsame Regeln, damit sich alle wohlfühlen können. Selbstverständlich halten wir uns an allgemeines Recht und Gesetz, insbesondere das Jugendschutzgesetz. Die Lagerregeln gelten für alle, egal ob jung oder alt, ob Gast, ob Mitarbeitende*r oder Teilnehmende*r. Generell sind wir alle Pfadfinder*innen und möchten uns an unsere pfadfinderischen Grundsätze halten. 

Die gemeinsamen Lagerregeln gelten wie folgt: 

1. Hausrecht 

Das Hausrecht auf dem Lagerplatz hat die Lagerleitung. Den Anweisungen der Lagerleitung, Verkehr und Sicherheit und Teillagerleitungen ist Folge zu leisten. 

2. Aufsichtspflicht 

Die Aufsichtspflicht über Teilnehmende bis 18 Jahren liegt bei den zuständigen Gruppenleitungen. Diese sorgen auch für die Einhaltung der Lagerregeln 

3. Ruhezeiten 

Nachtruhe ist von 23:00 bis 07:00 Uhr. Auf dem Landeslager ist auch nachts ein gewisser Lärmpegel nicht zu verhindern. Wir alle haben auf dem Landeslager trotzdem eine Verantwortung dafür, dass alle auf dem Platz während der Ruhezeit die Möglichkeit haben zu schlafen. 

4. Alkohol und Oase

Wir haben auf dem Landeslager die Verantwortung mit dem Ausschank und Konsum von Alkohol verantwortungsbewusst umzugehen. 

  • Es gilt das Jugendschutzgesetz: Alkohol darf nur von Personen ab 16 Jahren getrunken werden. 
  • Am Landeslager darf nur Bier, Wein und Schaumwein ausgeschenkt und konsumiert werden. Hochprozentiger Alkohol (wie branntweinhaltige Spirituosen) ist generell verboten. 
  • Alkohol ist grundsätzlich nur in der Oase und während deren Öffnungszeiten gestattet. Alkoholkonsum außerhalb der Oase (beispielsweise in den Privatzelten oder am Parkplatz) ist verboten. 
  • Fremdalkohol (Alkohol, welcher nicht in der Oase verkauft wird) ist nicht gestattet 
  • Alkohol wird frühestens ab Öffnung der Oase (i.d.R. 22 Uhr) ausgeschenkt. 
  • Die Oase darf erst ab 16 Jahren betreten werden. Ausnahmen hierfür sind die festgelegten freien Oasentage/-abende. 
  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol wird vorausgesetzt. Wer aufgrund überhöhten Alkoholkonsums negativ auffällt und/oder Ausfallerscheinungen hat, kann in Absprache mit der Lagerleitung sanktioniert werden. 

5. Rauchen

Auf dem Lagerplatz ist das Rauchen und Dampfen jeglicher Art (z.B. Zigaretten, Vapes, Shisha, E-Zigaretten etc.) erst ab 18 Jahren und ausschließlich in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Jeglicher Konsum von Cannabis ist auf dem Landeslager verboten!

6. Umgang mit Feuer 

Auf dem Lagerplatz darf nur an von Verkehr und Sicherheit abgenommen Feuerstellen Feuer gemacht werden. Ausgehobene Feuerstellen sind verboten. Feuer im Wald, am Waldrand und in Schlafzelten ist verboten. Offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt sein. Löschmöglichkeiten müssen in Reichweite sein. 

7. Fahrzeuge auf dem Lager 

Das Befahren des Platzes und der dortigen Wege ist während des Lagers mit privaten Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten. An Ab- und Abreisetagen wird eine individuelle Lösung nach Absprache getroffen. Parkplätze sind nur für im Vorfeld angemeldete Fahrzeuge verfügbar. Den Anweisungen von Verkehr und Sicherheit ist Folge zu leisten. 

8. Tiere auf dem Lager 

Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren nicht erlaubt. 

9. Lagerplatz 

Die Grenzen des Lagerplatzes entsprechen den Grenzen der dem VCP zugewiesenen Flächen des Zeltplatzes Königsdorf. Die Lagerplätze anderer Gruppen dürfen nicht ohne weiteres betreten werden. Wir weisen darauf hin, die Natur um uns herum zu schützen und auch das angrenzende Naturschutzgebiet zu beachten. 

10. Rücksichtsvolles Miteinander 

Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um. Vorfälle, die gegen ein rücksichtsvolles Miteinander verstoßen (sowohl innerhalb des Lagers als auch gegenüber anderen Gästen des Zeltplatzes) werden nicht geduldet. Dazu gehören beispielsweise Anpflocken, Fahnenklau oder andere gefährliche Spiele und Aktionen. Für ein gemeinsames Miteinander gilt zudem das Schutzkonzept des Landeslagers (Siehe Schutzkonzept des Landeslagers). 

Wir Pfadfinder*innen respektieren das Eigentum und die Privatsphäre anderer Menschen und Gruppen auf dem Lagerplatz. 

11. Sauberkeit 

Der Lagerplatz und die Sanitäranlagen sind sauber zu halten. Diese werden täglich gereinigt. Alle Teilnehmenden werden dazu angehalten, auch selbst auf Sauberkeit und Ordnung zu achten und beispielsweise Seifenreste oder Haare selbstständig zu entfernen. Der Müll am Platz ist nach dem vorgegebenen Müllkonzept zu trennen und getrennt an den vorgegebenen Plätzen zu entsorgen. 

12. Foto- und Filmaufnahmen 

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Wenn du nicht möchtest, dass Fotos oder Videos von dir gemacht werden, kannst du im Lagerbüro ein pinkes Bändchen erhalten. Trage es gut sichtbar, um anderen mitzuteilen, dass du nicht fotografiert oder gefilmt werden möchtest. Falls du unsicher bist, sprich einfach mit den Lagerfotograf*innen. Respektiere auch das Recht am eigenen Bild, wenn du Bilder oder Videos von anderen machst und teilst, sei es auf Snapchat, Instagram, TikTok, BeReal oder anderen Plattformen und Kanälen. Bitte achtet aufeinander und fragt um Erlaubnis, bevor ihr Bilder oder Videos von jemand anderem teilt. 

13. Verstöße 

Bei Missachtung der Lagerregeln entscheidet die Lagerleitung im Einzelfall über angemessene Konsequenzen. Diese können vom allgemeinen Spüldienst bis hin zur sofortigen und kostenpflichtigen Heimfahrt reichen. Das bedeutet, im Einzelfall kann die Lagerleitung den Ausschluss einer Person vom Landeslager bestimmen. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht. 

14. Ausnahmen

Die Lagerregeln können nicht alle Einzelfälle berücksichtigen. Die Lagerleitung ist befugt, im Einzelfall Ausnahmen bestimmter Regeln nach vorheriger Bitte zuzulassen oder weitere Regeln bei Bedarf festzulegen. 

Schutzkonzept

Für das Landeslager 2024 wurde ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses findest du hier: